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Taschengeld - wie viel ist richtig?

erstellt von 28. April 2018 • Lesedauer: 3 Minuten
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In den letzten Tagen haben wir mit großem Interesse mehrere Diskussionen auf Facebook zum Thema Taschengeld verfolgt und dabei festgestellt, dass leider offenbar sehr viel Unwissen zur Rechtslage herrscht. 

Dieses Unwissen führt dann dazu, dass Au-pairs Gastfamilien vorwerfen, geizig zu sein, wenn sie nicht mehr als das gesetztlich festgelegte Taschengeld bezahlen und dass Gastfamilien die bereit sind mehr zu bezahlen, sich unwissend strafbar machen...

Hier die Links auf die Diskussionen auf Facebook:


Um diesen Diskussionen eine bessere Faktenbasis zu geben, möchten wir hier die wichtigsten Fakten zum Taschengeld für ein Au-pair in Deutschland noch einmal zusammenfassen (siehe dazu auch unsere Länderinformationen für Deutschland).


Das Taschengeld beträgt 260 EUR pro Monat

Nicht mehr und nicht weniger - das ist gesetzlich geregelt. Dieser Betrag bleibt immer gleich, auch wenn das Au-pair mehr (was ohnehin verboten ist, siehe unten) oder weniger arbeitet.

Zum Taschengeld kommen noch 50 EUR pro Monat Zuschuss zum Sprachkurs. Ob dieser Zuschuss nur dann bezahlt werden muss, wenn in diesem Monat auch tatsächlich ein Sprachkurs besucht wird, ist leider nicht eindeutig geregelt.


Mehrarbeit muss zeitlich ausgeglichen werden

Die Aufgaben im Haushalt (einschließlich Babysitting) dürfen das Au-pair grundsätzlich nicht mehr als 6 Stunden täglich und 30 Stunden wöchentlich in Anspruch nehmen. Soll diese Zeitdauer aus besonderem Anlass überschritten werden, so bedarf dies einer vorherigen Absprache. Die Überstunden müssen zeitlich ausgeglichen werden. Mit einem Au-pair-Visum ist es nicht erlaubt, mehr Stunden für mehr Geld zu arbeiten!


Au-pair als Minijob anstellen? Praktisch nicht möglich!

Bei AuPairWorld wird empfohlen, ein Au-pair als Minijob anzustellen, um ihm bis zu 450 EUR Taschengeld zahlen zu können - in den Infos zum Taschengeld in Deutschland (Screenshot von Montag, 2. April 2018 von https://www.aupairworld.com/de/au_pair_program/germany/family/pocket_money) steht dazu:

Das ist nach unserem Informationsstand faktisch falsch, da bei einem Minijob Kost und Logis als Teil des Gehalts angerechnet werden.

Im Zusammenhang mit der Frage nach einem Minijob für ein "Hundeaupair" haben wir von der ZAV (Zentralen Auslands- und Fachvermittlung) vor rund einem Jahr (der Wert für Kost & Logis ist in der Zwischenzeit also vermutlich bereits wieder angehoben worden) folgende Informationen erhalten:

  • Wird nun zusätzlich zum gesetzlichen Mindestlohn noch kostenlose Unterkunft und Verpflegung gewährt, so wird deren Wert nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung mit 223 € (Unterkunft) und 236 € (volle Verpflegung) dem Gehalt zugerechnet. Somit überschreitet die Entlohnung bei Gewährung beider Sachleistungen in jedem Fall die für Minijobs geltende Grenze von 450 € im Monat. Wird nur teilweise Verpflegung gewährt, so werden für Frühstück/Mittagessen/Abendessen jeweils 50/93/93 € dem Gehalt zugerechnet.
  • Eine Beschäftigung nur gegen Sachleistung ist ausgeschlossen, da der dem Arbeitnehmer zustehende Mindestlohn für die geleisteten Arbeitsstunden als Geldleistung auszuzahlen ist.


Ein Au-pair ist kein Kindermädchen!

Wer seinem Au-pair mehr bezahlen möchte, damit es mehr als 30 Stunden arbeitet, braucht kein Au-pair, sondern ein Kindermädchen (und eine Putzfrau). Und dann gilt der Mindestlohn, und weil man damit ganz schnell über 450 EUR ist, wird auch Sozialversicherung fällig...


Leider scheinen viele Gastfamilien und Au-pairs diese Faktenlage nicht zu kennen, und so gibt es offenbar viele Au-pairs, die ganz selbstverständlich mehr Geld verlangen, und Gastfamilien, die das auch gerne bezahlen.

Das böse Erwachen kommt dann mit der Steuererklärung - und davor wollen wir Sie gerne bewahren!


Haben Sie Fragen zum Thema Taschengeld?

Was sind Ihre Erfahrungen zum Thema Taschengeld?

Wir freuen uns auf Ihre Kommentare und Fragen!

Maria vom connectAuPair Team

Maria Knauer
28. April 2018
erstellt von
Maria Knauer