How to become an au pair in Luxembourg ?

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Luxembourg hat 2 verschiedenen Programme für die unterschiedlichen Herkunftsländer von Au-pairs.
Wählen Sie hier, welche Sie sehen und vergleichen wollen.

Regeln und Vorschriften

Au pair
World

Mindestaufenthaltsdauer

Es gibt keine Regeln bezüglich des Mindestaufenthalts für ein Au-Pair.

Maximale Aufenthaltsdauer

Die gewöhnliche Aufenthaltsdauer eines Au-Pairs beträgt maximal 12 Monate.

Trotzdem kann es Ausnahmen bzw. kürzere Au-Pair-Aufenthalte geben, wenn

  • der Gastfamilie die Genehmigung  für die Aufnahme eines Au-Pairs entzogen wurde
  • oder die Au-Pair-Zulassung für das Au-Pair selbst wurde entzogen.

Beide Umstände jeweils aufgrund der Tatsache, das der eine oder andere Part  nicht mehr länger die Voraussetzungen für die Genehmigung erfüllt.

Weitere Informationen (auf Englisch und Französisch) hierzu finden sich im "au pair guide", welcher vom Nationalen Jugendwerk (SNJ = Service national de la jeunesse) gepflegt und zur Verfügung gestellt wird.

Arbeitszeiten

Die luxemburgische Regelung hinsichtlich der Arbeitszeiten eines Au-Pairs sehen folgendermaßen aus:

  • maximal durchschnittlich 30 Wochenstunden  innerhalb eines Monatszeitraums / 4-Wochenzeitraums
  • maximal durchschnittlich 5 Arbeitsstunden am Tag innerhalb einer Woche

Weitere, detaillierte Informationen hinsichtlich der Voraussetzungen, welche eine Gastfamilie zu erfüllen hat um ein Au-Pair aufnehmen zu dürfen, können hier nachgelesen werden (verfügbar auf Französisch und Deutsch)

Freizeit

Gemäß dem "au pair guide", welcher vom nationalen Jugendwerk (SNJ = Service national de la jeunesse) gepflegt und zur Verfügung gestellt wird hat das Au-Pair das Recht auf

  • mindestens 3 freie Abende pro Woche, sowie
  • 1 ganzen Tag frei pro Woche und
  • 2 zusätzliche freie Tage pro Monat (siehe hierzu den Abschnitt "Urlaub)

Urlaub

Das Au-Pair hat Anspruch auf 2 Urlaubstage pro Monat.

Verbotene Arbeiten

Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das Au-Pair nur "leichte Haushaltsaufgaben" wahrnehmen darf, gehören die nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten üblicherweise nicht zum Aufgabenbereich eines Au-Pairs:

  • Betreuung von Familienmitgliedern (im Krankheitsfall sowie pflegebedürftige, ältere Familienangehörige)
  • Gartenarbeit
  • Fenster putzen
  • Frühjahrsputz
  • Autos waschen
  • Teppichböden reinigen
  • Großeinkäufe
  • Tierpflege
  • Betten der Gasteltern richten
  • Bad und Toilette putzen
  • Schwierige Kleidungsstücke bügeln
  • das ganze Haus / die ganze Wohnung reinigen


Empfehlung:

  • Besprecht alle Au-Pair-Aufgaben im Vorfeld und halte sie schriftlich im Au-Pair-Vertrag fest
  • Tragt alle zu erledigenden Au-Pair-Aufgaben in einem Wochen-Zeitplan ein
  • Und nicht vergessen: Das Gespräch mit der Gastfamilie => dies verhindert von Anfang an Probleme und Missverständnisse

Weitere Informationen (auf Englisch und Französisch) hierzu finden sich im "au pair guide", welcher vom Nationalen Jugendwerk (SNJ = Service national de la jeunesse) gepflegt und zur Verfügung gestellt wird.

Welche Tätigkeit sollte nicht und kann auch nicht von einem Au-Pair erledigt werden? Welche Tätigkeiten muss ein Au-Pair definitiv nicht machen? Diskutiere mit anderen in unserer Community!

Taschengeld

Das Taschengeld muss monatlich als fester Betrag auf ein Konto überwiesen werden. Dieser Betrag entspricht einem Viertel des nationalen Mindestlohns. Der vergleichbare Betrag, gemäß 1. Januar 2016 hat eine Höhe von €480,74 pro Monat.

Vom Taschengeld müssen keine Steuern sowie Sozialversicherungsabgaben entrichtet werden.

Anmerkung:

Eine der Voraussetzungen, welche die Gastfamilie zu erfüllen hat, um die schriftliche Genehmigung des Ministers für Familie und Integration zu erhalten ist die monatliche Überweisung des Taschengeldes auf ein Konto.

Siehe hierzu auch die Ausführungen (auf Englisch und Französisch) im au pair guide des SNJ (Service national de la Jeunesse = Nationales Jugendwerk) im Bereich "eine Gastfamilie werden - Antrag auf Genehmigung".

Unterkunft und Verpflegung

Kost und Logis sind für das Au-Pair frei.

Zimmer

Das Au-Pair hat Anspruch auf ein eigenes Zimmer.

Sprachkurs

Eine weitere Voraussetzung, welche das Au-Pair zu erfüllen hat, um die Au-Pair-Zulassung zu bekommen ist das Einverständnis des Au-Pairs

  • während seines Au-Pair-Aufenthaltes einen Sprachkurs zu beuschen.

Die Gastfamilie muss

  • dem Au-Pair die Möglichkeit geben, einen Sprachkurs zu besuchen
  • die Kosten des Sprachkurses übernehmen.

Siehe hierzu auch die Ausführungen (auf Englisch und Französisch) im au pair guide des SNJ (Service national de la Jeunesse = Nationales Jugendwerk) im Bereich "eine Gastfamilie werden - Antrag auf Genehmigung".

Reisekosten

Es gibt hier keine offizielle Regelung was die Reisekosten betrifft. In Abhängigkeit davon, welche Vereinbarung Au-Pair und Gastfamilie miteinander getroffen haben, können die Reisekosten entweder

  • aufgeteilt werden zwischen Au-Pair und Gastfamilie oder
  • Au-Pair bzw. Gastfamilie trägt die gesamten Kosten.

Für welche Variante man sich auch entscheidet: Sie ist gewöhnlich abhängig von der Aufenthaltsdauer des Au-Pairs.

Kranken- Unfall- und Haftpflichtversicherung

Um die schriftliche Genehmigung des für die Jugend zuständigen Ministers zu erhalten muss die Gastfamilie folgendem zustimmen:

  • dem nationalen Jugendwerk (SNJ = Service national de la Jeunesse) eine Bescheinigung vorlegen, dass sie eine gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung für das Au-pair abgeschlossen haben
  • eine Privathaftpflichtversicherung für das Au-Pair mit einem ordnungsgemäß zugelassenen Versicherer in Luxemburg abschließen.

Die Gastfamilie hat die Kosten für diese Versicherungen zu tragen.

Siehe hierzu auch die Ausführungen (auf Englisch und Französisch) im au pair guide des SNJ (Service national de la Jeunesse = Nationales Jugendwerk) im Bereich "eine Gastfamilie werden - Antrag auf Genehmigung".

Sozialversicherung

Die Gastfamilie muss das Au-Pair bei der Sozialversicherungsbehörde anmelden, damit das Au-Pair für die Dauer seines Aufenthaltes in Luxemburg in die gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung aufgenommen werden kann. Hierzu muss die Familie das Au-Pair anmelden.

Da das Taschengeld kein Einkommen darstellt, hat die Gastfamilie zu 100% die Anmelde-/Kosten für die Sozialversicherung zu tragen.

Weitere Information finden sich auf guichet.lu, im Bereich "Bürgerportal - Bürger - Familie - Eltern - Ein Au-Pair aufnehmen).

Steuer

Das Taschengeld wird nicht als Einkommen angesehen und daher nicht versteuert.

Kosten für die Gastfamilie

Die Gastfamilie hat nachfolgend aufgeführte Kosten  zu tragen:

Monatliche Ausgaben:

  • Taschengeld in Höhe von einem Viertel des nationalen Mindestlohnes (480,74€), wie zum 1. Januar 2016 festgehalten
  • Anmeldung des Au-Pairs bei der Sozialversicherung sowie die sich daraus ergebenden Kosten / Beiträge auf der Grundlage von wöchentlich 30 Stunden
  • Unterbringung des Au-Pairs in einem eigenen Zimmer
  • Verpflegung des Au-Pairs

Weitere Ausgaben:

  • Kosten für die Privathaftpflicht des Au-Pairs
  • Kosten des Sprachkurses

Wenn notwendig:

  • Kosten für eine vorzeitige Rückreise des Au-Pairs aufgrund von Krankheit, Unfall oder Entzug der Genehmigung der Gastfamilie / des Au-Pairs
  • eventuell eine höhere Autoversicherung für den Fall, dass das Au-Pair mit dem Fahrzeug der Gastfamilie fahren darf.

Siehe hierzu auch die Ausführungen (auf Englisch und Französisch) im au pair guide des SNJ (Service national de la Jeunesse = Nationales Jugendwerk).

Beendigung des Au-pair-Verhätnisses

Der Au-Pair-Aufenthalt endet

  • aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zum vorgesehenen Enddatum
  • wenn der Gastfamilie die Genehmigung entzogen wurde, ein Au-Pair aufzunehmen oder
  • wenn dem Au-Pair die Zulassung als solches entzogen wurde.

Sollte der Gastfamilie die Genehmigung entzogen worden sein, ein Au-Pair aufzunehmen, bleibt die Zulassung des Au-Pairs weiterhin gültig unter der Voraussetzung, dass das Au-Pair innerhalb eines Monats einen neuen Au-Pair-Vertrag mit einer anderen Gastfamilie vorlegen kann.

Der Au-Pair-Vertrag kann jedoch auch vorzeitig mit sofortiger Wirkung beendet werden, wenn einer der beiden Vertragsparteien schwerwiegendes Fehlverhalten nachgewiesen werden kann. Im Regelfall kann der Au-Pair-Vertrag vorzeitig mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Vertragspartei, welche beabsichtigt, den Au-Pair-Vertrag zu beenden, muss dies der anderen Vertragspartei schriftlich mitteilen und eine Kopie an das Nationale Jugendwerk (Service national de la Jeunesse - SNJ) schicken.

Wenn die Gastfamilie beabsichtigt, den Au-Pair-Vertrag vorzeitig zu beenden, hat sie - vor einer endgültigen Entscheidung - dem Au-Pair die Möglichkeit zu geben, hierzu Stellung zu nehmen. Wenn von einer der beiden Vertragsparteien gewünscht, kann ein Vertreter des Nationalen Jugendwerks als Mediator bei diesem Gespräch anwesend sein.

Siehe hierzu auch die Ausführungen (auf Englisch und Französisch) im au pair guide des SNJ (Service national de la Jeunesse = Nationales Jugendwerk).

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Hallo, mein Name ist Julien Baldini

und ich bin verantwortlich für diese Länderinformation.

Ich habe die Informationen sorgfältig recherchiert, trotzdem kann ich leider keine Garantie abgeben, dass sie alle korrekt und aktuell sind.

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